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    Berufsunfähigkeitsversicherung

    Überschussbeteiligung bei der BU-Versicherung

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    Definition Überschussbeteiligung

    Beteiligung der Versicherungsnehmer an Überschüssen aus dem Versicherungsgeschäft des Versicherers.

    Je nach Vertragssituation können Versicherungsnehmer von einer Überschussbeteiligung profitieren. Diese kann unter anderem bei der privaten Rentenversicherung, Lebensversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung zum Einsatz kommen.

    Laut § 153 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) haben versicherte Personen Anspruch auf eine Überschussbeteiligung. Eine Ausnahme gilt, wenn die Überschussbeteiligung durch eine ausdrückliche Vereinbarung ausgeschlossen wurde. Dabei kann die Überschussbeteiligung nur insgesamt ausgeschlossen werden.

    Es ist jedoch nicht garantiert, ob und welche Überschüsse überhaupt vom Versicherungsunternehmen erwirtschaftet werden. Diese können sich außerdem im Verlauf der Zeit ändern.

    Verschiedene Arten der Überschussbeteiligung bei der Berufsunfähigkeitsversicherung

    Es gibt im Falle der Berufsunfähigkeitsversicherung verschiedene Formen der Überschussbeteiligung. Dabei wird zwischen Überschüssen, die vor dem Eintritt der Berufsunfähigkeit erzielt werden, und Überschüssen, die während der Berufsunfähigkeit anfallen, unterschieden. Überschüsse vor Eintritt der Berufsunfähigkeit sind fast ausschließlich Risikogewinne wohingegen Überschüsse die während der Berufsunfähigkeit anfallen Kapitalanlagegewinne sind.

    Die Überschüsse können als

    • Bonusrente
    • Beitragsverrechnung
    • Anlage in Investmentfonds

    an die Kunden weitergereicht werden.

    1. Überschussbeteiligung durch Bonusrente

    Bei der Bonusrente handelt es sich um eine Art Bonussystem. In diesem Fall erhöht sich die garantierte Berufsunfähigkeitsrente, abhängig von der Überschussbeteiligung. Von dieser Maßnahme profitieren jene Kunden, die berufsunfähig werden und daher auch Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente haben.

    2. Überschussbeteiligung durch Beitragsverrechnung

    Bei der Beitragsverrechnung erhalten die Kunden eine Gutschrift auf ihren Beitrag für die Versicherung. Dabei werden die Überschussanteile mit dem Bruttobeitrag verrechnet, der kalkuliert wurde. Dadurch ergibt sich, dass versicherte Personen einen geringeren Beitrag zahlen müssen. Hierbei spricht man vom Nettobeitrag. Die zu zahlenden Beiträge können steigen, wenn die Überschüsse sinken.

    3. Überschussbeteiligung durch Anlage in Investmentfonds

    Eine weitere Möglichkeit ist, die Überschüsse in Investmentfonds anzulegen. Im Leistungsfall, bei Ablauf des Vertrags oder im Todesfall wird das Fondsguthaben ausgezahlt.

    Je nach Versicherungsunternehmen werden alle oder nur ein Teil der Varianten angeboten. Ideal ist vor allem die Beitragsverrechnung, da Kunden bereits ab der nächsten Beitragszahlung von einem Überschuss profitieren können.

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