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29. Juli 2015

Jens Walther prüft Versicherungsanträge und Voranfragen bei der LV1871 auf Herz und Nieren. Im Interview spricht er auch über anonyme Risikovoranfragen.

Anonyme Risikovoranfrage – ja, klar

Jens Walther prüft Versicherungsanträge und Voranfragen bei der LV1871 auf Herz und Nieren. Im Interview erklärt er, warum Versicherer sehr wohl auch anonyme Risikovoranfragen prüfen können.

Anonyme Voranfragen prüfen

Der Versicherungsmakler Matthias Helberg plädiert in seinem Blog dafür, dass Versicherer auch anonyme Risikovoranfragen bearbeiten sollten. Wie sehen Sie das?

Jens Walther: Matthias Helberg hat recht. Bei einer Risikoanfrage besteht keine Notwendigkeit, den Namen abzufragen. Die Sensibilität in Bezug auf Datenschutz ist in der Vergangenheit gewachsen. Auch bei der LV1871 erhalten wir immer wieder Risikovoranfragen ohne Angabe eines Namens oder mit Pseudonym. Wir prüfen jede Risikovoranfrage, auch wenn sie anonym oder mit Pseudonym eingeht.

Ablauf anonymer Risikovoranfragen

Wie läuft eine anonyme Risikovoranfrage genau ab?

Jens Walther: Ob mit oder ohne Namen – das Prozedere ist das Gleiche. Eine Risikovoranfrage kann uns der Vermittler über die speziell eingerichtete E-Mail-Adresse schicken oder per Fax. Bei Fragen wendet er sich am besten an unsere telefonische Hotline. Risikovoranfragen reicht man bei uns formlos ein. Das heißt: Ein Formular gibt es hierfür nicht. Deshalb sehen die Anfragen, die bei uns eingehen, auch ganz unterschiedlich aus. Da gibt es die zweizeilige E-Mail ebenso wie den 40-seitigen Arztbericht. Worauf es ankommt: Auch bei anonymen Anfragen brauchen wir alle Angaben, die für die Risikoeinschätzung relevant sind. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung zählen hierzu Geburtsdatum, Beruf und eventuelle Vorerkrankungen. Das Geburtsdatum nutzen wir auch, um die Unterlagen zuordnen zu können.

Wie geht es dann weiter?

Jens Walther: Anhand der Daten aus der Anfrage prüfen wir, ob und zu welchen Bedingungen wir Versicherungsschutz bieten können. Unsere Risikoeinschätzung schicken wir dem Vermittler dann per E-Mail. Fällt diese positiv aus, so kann er einen Antrag stellen. Doch auch wer bei der Anfrage gleich einen Namen angibt, muss um seine Daten nicht fürchten. Kommt kein Vertrag zustande, so vernichten wir die Unterlagen aktensicher. Wir geben die Daten auch definitiv nicht an Dritte weiter, wie etwa das Hinweis- und Informationssystem (HIS) der deutschen Versicherungswirtschaft. Ganz gemäß dem Code of Conduct Datenschutz, dem die LV1871 bereits 2013 beigetreten ist.

So erreichen Sie Jens Walther und seine Kollegen bei der LV1871:

Hotline: 089 55167-1141
Telefax: 089 55167-8966
E-Mail: voranfragen-risikopruefung@lv1871.de

3 Antworten

  1. Vielen Dank für diese Einschätzung.
    DIe Entscheidung ist überaus Lobenswert!
    Auch wir stellen anonyme oder pseudonyme Anfragen für unsere Mandanten. Viele Versicherer kennen offensichtlich leider den Art.3 des CoC Datenschutz bzw. §3 BDSG nicht – schön, das man sich dafür bei LV1871 auskennt.

    Ich bin froh und glücklich, das solche Anfragen bearbeitet werden – genauso, wie es der Gesetzgeber fordert. DANKE.

    Freundliche Grüße,

    Michael Walter

    Kommentar antworten
  2. Danke für das tolle und offene Interview – das ist doch auch mal ein Mehrwert auf einem Versicherungsblog von einem Unternehmen, als nur immer die jeweiligen Produkte anzupreisen ;-). Sehe es ebenso wie mein Vorredner – sehr lobenswerte Entscheidung.
    Die LV 1871 wird bei uns im Biometriegeschäft immer sympathischer – bitte weiterhin diesen Weg gehen und auf die Maklerzunft hören!

    Kommentar antworten

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